Alle Anlagen, auch der von mir favorisierte Typ 2 Lader per CEE Dose 5-polig, sind bis 11 kW nur Anzeigepflichtig!! Eine Genehmigung ist nicht notwendig. Insofern habe ich erstmal dieses Thema abgehakt, egal ob ich es nun nutze oder nicht. Es wird dort für künftige Netzauslastungen einfach berücksichtigt und ich habe eine Art Bestandsschutz.
Ein Rat an dieser Stelle: nicht genehmigungspflichtig heißt nur, dass dein Verteilnetzbetreiber dir den Anschluss einer 11kW Wallbox nicht ablehnen darf. Es handelt sich dennoch um eine steuerbare Verbrauchseinrichtung >4,2kW nach §14 EnWG und muss dimm- oder abschaltbar angeschlossen werden. Im Grunde so, wie es LotadaC bereits beschrieben hat.