Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Dezent TZ Auflagen zu den Reifen:
195/55R16 87
11A; 248; 26B; 26N
11A ...
ordnungsgemäßer Zustand durch Prüfingenieur ... uninteressant
248
Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
26B
Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
| Auflagen | Nacharbeit im Bereich von [mm] | Nacharbeit im Bereich bis [mm] | Achse |
| 26B | x = 200 | y = 200 | VA |
26N
Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
| Auflagen | Nacharbeit im Bereich von [mm] | Nacharbeit im Bereich bis [mm] | Aufweiten um [mm] | Achse |
| 26BN | x = 200 | y = 200 | 30 | VA |
Auflagen für Corsa-e
Erhöhtes Anzugsdrehmoment:
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 740; 76U; 77E
10B
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
nicht zu überschreiten. Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
Abrollumfanges.
Übersetzt, wenn dein Auto schneller fahren kann als die Reifen es erlauben, brauchst du einen Aufkleber im Cockpit.
11B
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
Trifft auf dich nicht zu, da du bereits die richtige Reifengröße fährst
11G
Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H; 12A; 51A; 71C; 71K;721; 725; 73C; 74A;74H; 740; sind recht uninteressant.
76U
Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern
77E
Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
Fakt ist nun mal, das du die Felgen mit deiner Reifengröße nicht ohne Änderungen am Radhausausschnitt fahren darfst. Das kleinste Übel wäre, wenn es bei einer Verkehrskontrolle auffällt (wird es vermutlich noch nicht mal) oder bei der HU. Problematisch wird es erst bei einem Unfall und einer Versicherung/Gutachter die genau hinschaut ob bei deinem Auto alles korrekt eingetragen ist. Dann wird er haarig, unter Umständen geht dann dein Versicherungsschutz flöten und dann möchte ich gerne mal sehen, was dann passiert ... wenn es zu einem Personen-/Umweltschaden in 5-6 stelliger Schadenssumme kommt. Dein FOH ist jedenfalls fein raus aus der Sache, da du sicherlich Fahrzeughalter und -führer bist.
Ich würde den FOH auf 26B & 26N nochmal ansprechen, denn es steht in der ABE zu deiner Reifengröße als Auflage.