Ok, ein bisschen Zeit hast du ja erstmal noch, in der du den Vertrag schließen könntest (s. u.). Ansonsten würde ich es vielleicht mal bei einem anderen FOH versuchen.
Die acht Jahre schließen natürlich zwei Jahre Herstellergarantie ein. Also umfasst die Anschlussgarantie genau genommen nur sechs jahre (Servicevertrag umfasst aber trotzdem acht Jahre).
Was vielleicht auch interessant zu wissen ist:
-Der Vertrag kann, so wie ich die AGB verstehe, beim Weiterverkauf des Fahrzeugs entweder weitergegeben oder gekündigt werden.
-Bei monatlicher Ratenzahlung gibt es keinen Aufschlag - die Gesamtsumme ist identisch zur ebenfalls möglichen Einmalzahlung.
Zitat von AGB der Opel Garantie- & ServiceverträgeAlles anzeigenDer Vertrag kann abgeschlossen werden im Falle einer Vertragsart
- ohne regelmäßige Wartungen: vor Ablauf des vierundzwanzigsten Monats nach Erstzulassung oder der Übergabe
des Neuwagens an den ersten Vertragsinhaber, je nach dem, was zuerst eintritt und vor Erreichen eines
Kilometerstands von 100.000 km,
- mit regelmäßigen Wartungen: vor Ablauf des zwölften Monats nach Erstzulassung oder der Übergabe des
Neuwagens an den ersten Vertragsinhaber, je nach dem, was zuerst eintritt bzw. vor Durchführung der ersten
regelmäßigen Wartung. Bei Vertragsabschluss darf das Fahrzeug keine Laufleistung haben, die höher ist als der für
die erste regelmäßige Wartung vorgesehene Kilometerstand.