Beiträge von LotadaC

    Die myOpelApp schlägt mir jetzt ein Update auf "6_0432_23.2I44.1" vor (bei dem "I" bin ich mir nicht sicher, es könnte auch ein "l" oder ein "|" sein ... warum darf man da nicht c&p oder wenigstens n Foto machen.


    Derzeit hab ich wohl 0422D drauf. Macht das Sinn? Und warum brauch ich jetzt n 32GB-Stick? Ich dachte, das Infotainment selbst hat nur um die 7GB verbaut, war zumindest bisher immer die Größe...

    Selbst mein Ladekabel kann 22 kW/32A, obwohl mein Wagen nur einphaisig laden kann

    Und sogar mit 7,4kW, wenn die Ladestation mitspielt. Einphasig 20A meine ich schonmal gesehen zu haben, 32A einphasig noch nicht .

    22kW, 7,5m kosten aber ordentlich Gewicht, und ein Abteil im Ladeboden.

    da aber unser Corsa nur einphasig ist

    Meiner ist (wirklich) einphasig, kann also auf einer Phase 32Ax230V=7,4kW laden.

    AFAIR wurden später als Basis-OBC aber auch irgendwelche reduzierten Dreiphaser verbaut.


    kann er bei 16A 230V auch nur ca. 3,6kW

    korrekt, wenn die WB nur 16A freigibt, zieht er logischerweise 3,6kW.


    Und damit wäre eine 11kW Wallbox doch eigentlich sinnlos, oder?

    Wenn die nur für dieses Fahrzeug gedacht ist, ja.

    Also wenn Du eine einphasige 7,4kW-WB gemeldet bekommst (wegen Schieflast wohl eher nicht), oder ne einphasige 3,6kW melden willst, oder den 8A Ladeziegel (strenggenommen ne mobile einphasige 1,8kW WB)...

    Meine WB mußte ich nur wegen KfW442 installieren, und natürlich genieße ich jetzt den Komfort, den Ladeziegel nicht ständig aus- und einpacken zu müssen...

    (außerdem kann ich die WB zuverlässiger fernsteuern als den Fahrzeug-OBC)

    Alle Boxen die 22kW zur Verfügung stellen können, sind sogar Genehmigungspflichtig.

    Wobei es allerdings nur darauf ankommt wie sie gemeldet und angeschlossen ist. Meine WB kann 32A pro Phase, die Verkabelung logischerweise auch, aber da der Wechselrichter auch nur 16A pro Phase kann, ist die WB hier auf 3x16A eingestellt, und genau so gemeldet.

    Wobei die CEE-Dose bereits (länger) vorhanden ist. Trotzdem ist eine mobile Wallbox wenn sie daran angesteckt wird auch meldepflichtig, und löst dann auch eine Ausstattungspflicht mit iMSys und Steuerbox durch den Messstellenbetreiber im Sinne des Pflichtrollout aus.


    Ob die Dir glauben würden, daß Du ab jetzt jeden Abend Deinen Holzspalter stundenlang nutzt... eher nicht...

    Bleibt die Frage, ob die mobile Wallbox trotzdem beim Verteilnetzbetreiber anzumelden ist (auch, falls die CEE irgendwie genehmigt ist), meines Erachtens zählt sie sogar als steuVE nach EnWG§14a.

    meiner Erinnerung nach nutzt ABRP flobz PSACC, und der bietet eine derartige Funktion (Punkt 5), indem der SOC über das API gelesen wird, und beim überschreiten des Schwellwertes auf verzögertes Laden umgeschaltet wird (wodurch das Laden bis zum Startzeitpunkt pausiert wird.)

    Funktioniert natürlich nur, solange der PSACC läuft, der PSA-Server läuft, und das Fahrzeug erreichbar ist und reagiert.

    (bei meinem über GSM)

    Damit meinst Du so'ne rote Dreiphasensteckdose mit 3x16A oder 3x32A?

    Direkt daran kannst Du nicht aufladen, aber jetzt kommts darauf an, was dem Fahrzeug als "Notladegerät" beiliegt.


    Bei denen mit einphasigem OBC liegt normalerweise ein einphasiger Notladeziegel (quasi Steckernetzteil) bei. 1x8Ax230V=1,8kW. (den habe eich drei Jahre lang an ner normalen Steckdose genutzt.


    Den Fahrzeugen mit dreiphasigem OBC lag früher zumindest immer ein für Opel gebrandeter Juicebooster (2?) bei, und für den gibt's diverse Stecker auf der Eingangsseite. U.a. Schukodose und die roten und blauen CEE-Dosen.